Veröffentlicht in Archiv 2020.
Wichtige Information der Sportverwaltung vom 07. Oktober 2020
Die Landesregierung hat auf Grund der ansteigenden Infektionszahlen mit SARS-CoV-2, die Pandemiestufe 2 ausgerufen. Der Landkreis Esslingen steht an der Spitze, was die 7-Tage-Inzidenz betrifft.
Dies bedeutet erst einmal keine Einschränkungen im Bereich des Sports. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gemäß der zurzeit gültigen Corona-Verordnung-Sport vorgegebenen Maßnahmen uneingeschränkt eingehalten werden müssen.
Es gilt zu verhindern, dass durch steigende Infektionszahlen eine Einschärnkung im Trainings- und Übungsbetrieb sowie in der Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben erfolgen muss.
Alle Vorgaben müssen uneingeschränkt eingehalten und durchgesetzt werden. Verweigerer der einfachen AHA-Regel (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) haben keine Berechtigung die Sportflächen zu betreten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird verstärkt kontrolliert, Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet.
In unser aller Interesse sollte der Sport als Vorbild fungieren, um zu vermeiden dass wir erneut Einschränkungen im Trainings und Wettkampfbetrieb umsetzen müssen.
Für die Teilnahme an unserem Sportprogramm ist weiterhin folgendes unbedingt zu beachten:
Die Umkleiden dürfen genutzt werden. Wir bitten aber unsere Teilnehmer weiterhin bereits in Sportkleidung zu kommen, so dass lediglich Jacken ausgezogen bzw. Schuhe gewechselt werden müssen.
In den Umkleiden und Duschräumen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Die Sporthalle darf nur über die „Glastür“ betreten werden und muss über die „blaue Tür“ wieder verlassen werden („Einbahnstraßenregelung“).
Bitte kommt pünktlich zum Training, allerdings darf die Halle frühestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn betreten werden
Es besteht Maskenpflicht beim Ankommen und Verlassen der Halle, während dem Sportbetrieb muss keine Maske getragen werden